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Sachkundeprüfung

Beide Tierärzte der Praxis sind befugt, bei Besitzern von Hunden über 20 kg Körpergewicht oder 40 cm Schulterhöhe die Sachkundeprüfung durchzuführen. Besitzer sogenannter Anlagehunde können diese Prüfung nur beim Ordnungsamt abhalten.